WIR SIND SEIT VIELEN JAHREN BEIM BUNDESGERICHTSHOF TÄTIG.

DIE LETZTE INSTANZ

Wir sind als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen, der in Zivilsachen die letzte Instanz ist. Der Bundesgerichtshof entscheidet vor allem über Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden der Prozesspartei, die eine ihr nachteilige Entscheidung nicht hinnehmen möchte. Für unseren Mandanten führen wir die Revision, die Nichtzulassungsbeschwerde oder die Rechtsbeschwerde. Wir vertreten entweder den Rechtsmittelführer, den Rechtsmittelgegner oder einen anderen Beteiligten.

Im Interesse des Prozesserfolgs legen wir Wert auf eine enge Abstimmung mit unseren Mandanten. Um deren Interessen und Argumenten Gehör zu verschaffen, stimmen wir uns mit den Anwälten ab, die das Mandat in den Vorinstanzen geführt haben. Wir konzentrieren den Streitstoff auf das Wesentliche und arbeiten die Verfahrensfragen sowie die Fragen des materiellen Rechts heraus, von denen die richterliche Entscheidung abhängt.

Dr. Michael Schultz

Dr. Schultz ist seit 2000 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Er ist Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, des ZPO-GVG-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins und des Landesjustizprüfungsamtes Rheinland-Pfalz. Dr. Schultz war nach seinem ersten juristischen Staatsexamen wissenschaftlicher Assistent an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Er war Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und wurde in Kiel promoviert. Nach seinem zweiten Staatsexamen in Hamburg war er als selbständiger Rechtsanwalt in Karlsruhe und sodann in Zweibrücken tätig.

Dr. Ekkehart Schott

Dr. Schott ist seit vielen Jahren Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Er war zuvor als selbstständiger Rechtsanwalt in Karlsruhe in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig. Dr. Schott wurde an der Universität des Saarlandes auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Gemeinschaften promoviert. Er war mit Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Kersten und später mit Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Nirk assoziiert. Er kommentiert im juris Praxis-Report BGH Zivilrecht seit Gründung der Reihe bedeutsame Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Zwölf Jahre war er anwaltlicher Beisitzer im Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes.

Die Rechtsanwälte sind Mitglieder in verschiedenen wissenschaftlichen Vereinigungen wie der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Bankrechtlichen Vereinigung, der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe und dem Deutschen Juristentag. Dr. Schott ist auch Mitglied der Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle (AIPPI). Beide Anwälte sind Mitglieder in dem Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof und dem Deutschen Anwaltsverein.

DAS SPEKTRUM UNSERER TÄTIGKEIT

Als bei dem Bundesgerichtshof zugelassene Anwälte dürfen wir vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen· Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Außerdem können wir bei den internationalen Gerichtshöfen, vor allem beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, tätig sein.

Den Kern unserer anwaltlichen Arbeit bildet unsere Tätigkeit beim Bundesgerichtshof. Wir bearbeiten alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, für die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zuständig sind. Wir befassen uns daher mit dem Zivilrecht in seiner gesamten Breite. In vielen Fällen stellen sich auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten, etwa aus dem Verwaltungsrecht, dem Strafrecht oder dem sonstigen öffentlichen Recht. Dann erstreckt sich unsere Tätigkeit auf diese Gebiete.

Naturgemäß ändern sich ständig die Rechtsgebiete, mit denen der Bundesgerichtshof und wir besonders intensiv befasst sind. Zur Zeit liegen Schwerpunkte auf den Gebieten des Kapitalanlagerechts, des Haftungsrechts der freien Berufe, des Transportrechts, des Aktien- und GmbH-Rechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Versicherungsrechts und des Energierechts.

Aufgrund unserer langjährigen und im Wesentlichen auf den Bundesgerichtshof konzentrierten Tätigkeit verfügen wir über spezielle Kenntnisse, die im Revisions- und Revisionszulassungsrecht erforderlich sind. Wir analysieren den Prozessstoff anhand der Gerichtsakten und prüfen die in den Vorinstanzen vorgetragenen Argumente anhand der Rechtssprechung der einzelnen Zivilsenate und der uns bekannten Tendenzen der weiteren Rechtsentwicklung. So sorgen wir für eine sachgerechte Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten.

Wir legen für unsere Auftraggeber das vom Gesetz vorgesehene Rechtsmittel ein, insbesondere die Revision, Nichtzulassungs- oder Rechtsbeschwerde, prüfen die Erfolgsaussichten und begründen das Rechtsmittel in Abstimmung mit dem Mandanten und den bisher für ihn tätigen Rechtsanwälten. Vertreten wir den Gegner des Rechtsmittelführers, so arbeiten wir die Rechtsmittelerwiderung aus. Wir nehmen die mündlichen Verhandlungen beim Bundesgerichtshof wahr und plädieren für unsere Mandanten.

In besonderen Fällen sind wir in der Rechtsberatung tätig und erstellen Rechtsgutachten oder begleiten auf Wunsch einen Rechtsstreit gutachterlich in der ersten oder zweiten Instanz. Wir übernehmen ferner schiedsrichterliche Aufgaben.