DIE LETZTE INSTANZ

Der Bundesgerichtshof ist in Zivilsachen die letzte Instanz. Er entscheidet vor allem über Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden der Prozesspartei, die eine ihr nachteilige Entscheidung nicht hinnehmen möchte.

Für meine Mandanten führe ich die Revision, die Nichtzulassungsbeschwerde oder die Rechtsbeschwerde. Ich vertrete entweder den Rechtsmittelführer, den Rechtsmittelgegner oder einen anderen Beteiligten.

Im Interesse des Prozesserfolgs lege ich Wert auf eine enge Abstimmung mit meinen Mandanten. Um deren Interessen und Argumenten Gehör zu verschaffen, stimme ich mich mit den Anwälten ab, die das Mandat in den Vorinstanzen geführt haben. Ich konzentriere den Streitstoff auf das Wesentliche und arbeite die Verfahrensfragen sowie die Fragen des materiellen Rechts heraus, von denen die richterliche Entscheidung abhängt.

Die Kanzlei blickt auf eine langjährige Tätigkeit bei dem Bundesgerichtshof zurück. Bis Ende 2022 bestand sie als Sozietät SCHULTZ·SCHOTT. Dr. Schott war seit 1980 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen und in einer Sozietät mit Dr. Kersten tätig, der seit 1963 beim Bundesgerichtshof zugelassen war.

Dr. Michael Schultz

Dr. Michael Schultz

Dr. Schultz ist seit 2000 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Er ist Mitglied des ZPO-GVG-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins und des Landesjustizprüfungsamtes Rheinland-Pfalz. Lange Jahre war er Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Er war wissenschaftlicher Assistent an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und wurde in Kiel promoviert. Nach seinem zweiten Staatsexamen in Hamburg war er als selbständiger Rechtsanwalt in Karlsruhe und sodann in Zweibrücken tätig.

Dr. Schultz ist Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Vereinigungen wie der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Bankrechtlichen Vereinigung, der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe und dem Deutschen Juristentag. Außerdem ist er Mitglied in dem Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof und dem Deutschen Anwaltsverein.

DAS SPEKTRUM MEINER TÄTIGKEIT

Als bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Anwalt darf ich vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen· Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Außerdem kann ich bei den internationalen Gerichtshöfen, vor allem beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, tätig sein.

Den Kern meiner anwaltlichen Arbeit bildet meine Tätigkeit beim Bundesgerichtshof. Ich bearbeite alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, für die die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zuständig sind. Ich befasse mich daher mit dem Zivilrecht in seiner gesamten Breite. In vielen Fällen stellen sich auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten, etwa aus dem Verwaltungsrecht, dem Strafrecht oder dem sonstigen öffentlichen Recht. Dann erstreckt sich meine Tätigkeit auf diese Gebiete.

Aufgrund meiner langjährigen und im Wesentlichen auf den Bundesgerichtshof konzentrierten Tätigkeit verfüge ich über spezielle Kenntnisse, die im Revisions- und Revisionszulassungsrecht erforderlich sind. Ich analysiere den Prozessstoff anhand der Gerichtsakten und prüfe die in den Vorinstanzen vorgetragenen Argumente anhand der Rechtssprechung der einzelnen Zivilsenate und der Tendenzen der weiteren Rechtsentwicklung. So sorge ich für eine sachgerechte Wahrnehmung der Interessen meiner Mandanten.

Ich lege für meine Auftraggeber das vom Gesetz vorgesehene Rechtsmittel ein, insbesondere die Revision, Nichtzulassungs- oder Rechtsbeschwerde, prüfe die Erfolgsaussichten und begründe das Rechtsmittel in Abstimmung mit dem Mandanten und den bisher für ihn tätigen Rechtsanwälten. Vertrete ich den Gegner des Rechtsmittelführers, so arbeite ich die Rechtsmittelerwiderung aus. Ich nehme die mündlichen Verhandlungen beim Bundesgerichtshof wahr und plädiere für meine Mandanten.

In besonderen Fällen bin ich in der Rechtsberatung tätig und erstelle Rechtsgutachten oder begleite auf Wunsch einen Rechtsstreit gutachterlich in der ersten oder zweiten Instanz. Ich übernehme ferner schiedsrichterliche Aufgaben.